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Gäste-Card
ab 3 Nächten
kostenfrei

1.5. - 31.10.2024

Angelika Kauffmann Museum

Angelika Kauffmann Museum

Angelika Kauffmann Museum

Wie wohnten die Menschen im Bregenzerwald früher – und wer war Angelika Kauffmann? Auf beides gibt das Museum, das etwas oberhalb des Ortszentrums steht, Antworten.

Im Gebäude, das aus dem 16. Jahrhundert stammt, spaziert man durch die Rauchküche, die kleinen Wohn- und Schlafstuben und erfährt mehr über die Funktion des für Bregenzerwälder Häuser typischen „Schopfs“, eine Art Loggia. Im modernen Bauteil sind Werke von Angelika Kauffmann (1741 – 1807) zu sehen. Sie zählte zu den bedeutenden Malerinnen des Klassizismus, war ein Star ihrer Zeit, lebte in London, Venedig und Rom und war familiär mit Schwarzenberg verbunden. Ihr Vater stammte von hier. 1757 erhielt er den Auftrag, die Pfarrkirche mit Fresken auszumalen. Auch Angelika, damals 16 Jahre alt, malte mit: nämlich die zwölf Apostel über den Kreuzwegstationen. Schon an ihrem Frühwerk sieht man ihre Begabung.

Architekt: Dietrich | Untertrifaller – 2007
Auszeichnungen: 6. Vorarlberger Hypo-Bauherrenpreis 2010

Öffnungszeiten

11. März bis 16. April 2023
Freitag – Sonntag, 14 – 17 Uhr

7. Mai bis 29. Oktober 2023
Dienstag – Sonntag, 10 – 17 Uhr

Führungen

Öffentliche Führungen
jeden Di 15.30 Uhr
jeden So 10.30 Uhr

Führungen für Gruppen sind auf Anfrage jederzeit möglich

Kontakt & Information

Angelika Kauffmann Museum
Brand 34
6867 Schwarzenberg
Österreich
T +43 (0)5512 26455
museum@schwarzenberg.at
www.angelika-kauffmann.com

Tourismusbüro Schwarzenberg
Tel. +43 (0)5512 3570
museum@schwarzenberg.at

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C Adolf Bereuter - Bregenzerwald Tourismus
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Gäste-Card Bregenzerwald & Großes Walsertal

Die „Eintrittskarte“ zu bewegten und genussvollen Erlebnissen ist die Gäste-Card Bregenzerwald & Großes Walsertal. Sie gilt für Bergbahnfahrten in aussichtsreiche Höhen, umweltfreundliche Fahrten mit öffentlichen Bussen und erfrischend-entspannende Freibad-Besuche.

Die Gäste-Card erhalten alle kostenfrei, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2024 drei oder mehr Nächte in einer der 28 Partnergemeinden verbringen. Sie gilt vom Anreise- bis zum Abreisetag und wird von den Gastgeber*innen ausgestellt.

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